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NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Für den Zugriff auf die Services muss der Kunde diesen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) von Eptura und allen anderen hier aufgeführten Bedingungen zustimmen. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen wird durch die Unterzeichnung einer Bestellung durch den Kunden oder die Nutzung der Services nachgewiesen.

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
    1. „Nutzungsrichtlinie“ bezeichnet die Nutzungsrichtlinie unter https://eptura.com/terms/acceptable-use-policy.
    2. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das eine der Parteien direkt oder indirekt kontrolliert, von dem eine der Parteien kontrolliert wird oder bei dem sich eine der Parteien unter gemeinsamer Kontrolle befindet. “
    3. „Kontrolle“ bezeichnet das direkte oder indirekte Eigentum an oder die direkte oder indirekte Kontrolle von über 50 % der Stimmrechte des betreffenden Unternehmens.
    4. „Kunde“ bezeichnet diejenige Partei, die eine Bestellung aufgegeben hat, oder den Endnutzer der Services.
    5. „Kundendaten“ bezeichnet alle Inhalte und Informationen, die der Kunde in Verbindung mit der Nutzung der Abonnementservices hochlädt, postet, einreicht, veröffentlicht oder übermittelt, schließt – zur Vermeidung von Missverständnissen – aber vertrauliche Daten aus.
    6. „DPA“ bezeichnet die die Ergänzung zum Datenschutz, die unter https://www.eptura.com/terms/dpa verfügbar ist.
    7. „Dokumentation“ bezeichnet schriftliche oder elektronische erläuternde Materialien, z. B. Bedienungsanleitungen, Schulungshandbücher und Einzelheiten bezüglich der Nutzung der Services, die von Eptura veröffentlicht werden und von Zeit zu Zeit überarbeitet werden können.
    8. „Eptura“ bezeichnet das auf der jeweiligen Bestellung genannte Unternehmen von Eptura.
    9. „Gebühren“ bezeichnet die durch den Kunden zu zahlenden Gebühren gemäß den Angaben in jeder Bestellung oder Leistungsbeschreibung.
    10. „Hardware“ bezeichnet die Hardwareprodukte von Eptura, die durch Eptura gemäß den Angaben in der Bestellung an den Kunden verkauft werden.
    11. „Zusatzvereinbarung zur Hardware“ bezeichnet die Zusatzvereinbarung zur Hardware, die unter https://www.eptura.com/terms/hardware verfügbar ist.
    12. „Einrichtungsgebühren“ bezeichnet die Gebühren zur Einrichtung des Abonnementservices gemäß den Details in der Bestellung.
    13. „Erstlaufzeit“ bezeichnet den anfänglichen Zeitraum für Services gemäß den Angaben in der Bestellung.
    14. „Gesetz(e)“ bezeichnet alle Gesetze, Verordnungen, gerichtlichen Entscheidungen, Vorschriften, Richtlinien oder Bestimmungen mit der jeweiligen Kraft und Wirkung von Gesetzen, wobei diese im anwendbaren Umfang für eine Partei, die Services und ihre Nutzung in Verbindung mit diesen Nutzungsbedingungen gelten.
    15. „Bestellung“ bezeichnet ein Bestelldokument, in dem die durch (i) den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen von Eptura erworbenen Services; oder (ii) den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen von einem autorisierten Vertriebspartner von Eptura erworbenen Services angegeben sind. Wenn mehrere Bestellungen ausgeführt werden, bildet jede einzelne Bestellung einen separaten Vertrag zwischen den Parteien.
    16. „Überschreitungsgebühren“ bezeichnet zusätzliche Einheiten oder Mengen im Zusammenhang mit den Abonnementservices, die die anfangs beauftragten Mengen in der Bestellung überschreiten.
    17. „Partei“ bezeichnet eine Partei dieser Nutzungsbedingungen und „Parteien“ ist dementsprechend auszulegen.
    18. „Professionelle Services“ bezeichnet alle anderen Services, bei denen es sich nicht um Abonnementservices oder Supportservices handelt und die gemäß der genaueren Beschreibung in einer Bestellung oder Leistungsbeschreibung durch Eptura zu erbringen sind.
    19. „Vertrauliche Daten“ bezeichnet (i) die von einer Regierungsbehörde ausgestellte Identifikationsnummer einer Person (darunter die Sozialversicherungsnummer oder eine gleichwertige Nummer, die Führerscheinnummer oder eine vom Staat ausgestellte Identifikationsnummer); (ii) sexuelle Orientierung oder Aktivitäten, Familienstand, Nationalität, Rasse oder ethnische Herkunft; (iii) Kontonummer, Kreditkartennummer, EC-Kartennummer, Bonitätsauskunft mit oder ohne erforderlichen Sicherheitscode, Zugangscode, PIN oder Kennwort für den Zugriff auf das Bankkonto einer Person; (iv) religiöse oder philosophische Überzeugung oder Zugehörigkeit, Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder Gewerkschaft; oder (v) biometrische, genetische, gesundheitliche oder medizinische Daten oder Krankenversicherungsdaten.
    20. „Services“ bezeichnet zusammenfassend die Abonnementservices, die Supportservices und die professionellen Services, die Eptura dem Kunden im Rahmen der betreffenden Bestellung bereitstellt.
    21. „SLA“ bezeichnet die Ergänzung zum Servicelevel, die unter https://www.eptura.com/terms/sla verfügbar ist.
    22. „Abonnementservices“ bezeichnet den cloudbasierten Service von Eptura im Rahmen eines Software-as-a-Service-Abonnements, der in einer Bestellung genauer festgelegt wird.
    23. „Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, während dem die Abonnementservices gemäß den Angaben in jeder Bestellung erbracht werden, einschließlich der Erstlaufzeit und allen Laufzeitverlängerungen.
    24. „Supportservices“ bezeichnet die in einer Bestellung beschriebenen Supportservices.
    25. „USA“ bezeichnet die Vereinigten Staaten von Amerika.
    26. „Benutzer“ bezeichnet alle Parteien, die auf die dem Kunden bereitgestellten Abonnementservices zugreift und diese nutzt.
  1. SERVICES
    1. Zugriffsrechte. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen gewährt Eptura dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen während der Abonnementlaufzeit ein weltweit geltendes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares (außer in Fällen, die in Abschnitt 13.4 ausdrücklich erlaubt sind) Recht für den Zugriff auf die und die Nutzung der Abonnementservices, wobei dies ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und nur gemäß der entsprechenden Dokumentation und der Bestellung gilt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Abonnement der Services durch den Kunden weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Features noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Aussagen von Eptura in Bezug auf zukünftige Funktionen oder Features abhängig ist.
    2. Nutzung. Der Kunde hat die Nutzungsrichtlinie einzuhalten und sicherzustellen, dass seine Benutzer diese einhalten.
    3. Benutzer. Eptura ist nicht für Schäden verantwortlich, die sich aus den Handlungen oder Unterlassungen von Benutzern ergeben, einschließlich von Personen, die nicht für den Zugriff auf die Abonnementservices autorisiert sind, sich jedoch aus beliebigen Gründen Zugriff verschaffen konnten. Der Kunde setzt Eptura unverzüglich über einen tatsächlichen oder vermuteten unautorisierten Zugriff auf die Abonnementservices per E-Mail an [email protected] in Kenntnis.
    4. Professionelle Services. Wenn der Kunde sich für die Erbringung professioneller Services durch Eptura entscheidet, vereinbaren die Parteien eine Leistungsbeschreibung für die Erbringung dieser professionellen Services. Eptura führt diese professionellen Services (i) professionell und fachgerecht und (ii) gemäß den Bedingungen in der Leistungsbeschreibung aus. Wenn der Kunde nicht davon überzeugt ist, dass Eptura seine Pflichten im Rahmen dieses Abschnitts erfüllt hat, hat der Kunde Eptura innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss der betreffenden professionellen Services darüber zu unterrichten. Das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für nicht gemäß diesem Abschnitt erbrachte professionelle Services ist auf die erneute Erbringung des professionellen Services oder, wenn eine erneute Erbringung wirtschaftlich nicht angemessen ist (nach alleinigem Ermessen von Eptura), die Kündigung gemäß Abschnitt 12.2(a) beschränkt. Änderungen an den professionellen Services gelten erst nach einer schriftlichen Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen. Der Kunde unterstützt Eptura, arbeitet mit Eptura zusammen und stellt Eptura Personal mit den relevanten Positionen sowie Ressourcen bereit (nach Bedarf), wie angemessenerweise erforderlich, damit Eptura die professionellen Services erbringen kann. Der Kunde bestätigt, dass die Fähigkeit von Eptura zur Erbringung der professionellen Services gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung möglicherweise beeinträchtigt wird, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß der entsprechenden Leistungsbeschreibung nicht erfüllt.
    5. Verbundene Unternehmen. Der Kunde und/oder mit dem Kunden verbundene Unternehmen können Services über eine Bestellung erwerben. In diesem Fall (i) wird das mit dem Kunden verbundene Unternehmen, das die Bestellung ausführt, für die Zwecke dieser Bestellung entsprechend der Verwendung dieses Begriffs in diesen Nutzungsbedingungen als „Kunde“ erachtet und (ii) alle Bestellungen unterliegen diesen Nutzungsbedingungen in Bezug auf den Zugriff und die Nutzung von Services des Kunden und des verbundenen Unternehmens. Die Bestellung wird zudem mit einer diesbezüglichen Erklärung versehen, die von dem entsprechenden verbundenen Unternehmen unterzeichnet wird. Klarstellend gilt, dass Eptura nicht verpflichtet ist, Services für den Kunden oder sein/seine verbundenen Unternehmen zu erbringen, bis Eptura eine gültige Bestellung für diese Services erhält.
    6. Änderungen am Abonnementservice. Eptura ist es gestattet, die Abonnementservices von Zeit zu Zeit zu ändern, indem Eptura nicht verwendete Features entfernt oder veraltete Features durch neue Features ersetzt, die ähnliche oder verbesserte Funktionen bieten. Zu diesem Zweck kann Eptura Systemupgrades, Migrationen und/oder Plattformänderungen oder Anderweitiges implementieren, solange diese Änderungen nicht dafür vorgesehen sind, die Nutzung der Abonnementservices durch den Kunden zu beeinträchtigen, oder diese Nutzung in wesentlichem Maße negativ beeinflussen.
  1. SERVICELEVELS. Servicelevels der Abonnementservices unterliegen den Bedingungen der SLA.
  1. HARDWARE. Für den Verkauf und Kauf der Hardware gelten die Bestimmungen in der Zusatzvereinbarung zur Hardware.
  1. BEZAHLUNG UND STEUERN
    1. Zahlungsbedingungen. Alle Gebühren (i) werden ohne Aufrechnung oder Abzug innerhalb der Fristen und in der Währung auf der Bestellung gezahlt, (ii) können während der Erstlaufzeit nicht reduziert werden; und (iii) sind nicht erstattungsfähig.
    2. Zahlungsdetails. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Eptura vollständige und korrekte Rechnungsdaten und Informationen zum Hauptansprechpartner bereitzustellen und Eptura über jegliche Änderungen an diesen Informationen zu unterrichten. Wenn der Kunde eine Bestellnummer angibt, hat Eptura diese Bestellnummer in die Rechnung aufzunehmen. Wenn der Kunde keine oder eine falsche Bestellnummer angibt, ist er nicht von seiner Pflicht befreit, die entsprechenden Gebühren zu bezahlen.
    3. Steuern. Der Kunde ist für die Zahlung aller direkten oder indirekten lokalen, bundesstaatlichen, staatlichen oder ausländischen Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnlichen staatlichen Veranlagungen jeglicher Art verantwortlich, einschließlich Mehrwertsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, Verbrauchssteuer, Umsatz- oder Quellensteuer („Steuern“). Der Kunde ist nicht für die Zahlung von Gewinnsteuern verantwortlich, die für Eptura erhoben werden. Wenn Eptura gesetzlich dazu verpflichtet ist, Steuern zu erheben oder zu zahlen, für die der Kunde verantwortlich ist, wird dem Kunden der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt und durch den Kunden gezahlt, sofern er keine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorweist. Wenn der Kunde gesetzlich dazu verpflichtet ist, Einbehalte für Steuern, Abgaben oder andere Gebühren in Bezug auf durch Eptura ausgestellte Rechnungen („Quellensteuer“) zu berücksichtigen oder zu zahlen, (i) rechnet der Kunde den gemäß der Rechnung zahlbaren Betrag hoch und wendet den Quellensteuersatz an, sodass nach der Zahlung einer Quellensteuer der durch Eptura vom Kunden erhaltene Nettobetrag dem tatsächlichen gemäß der Rechnung zahlbaren Betrag entspricht; (ii) zahlt der Kunde die Quellensteuer an die zuständige Steuer- oder sonstige Regierungsbehörde; und (iii) legt der Kunde unverzüglich Nachweise einer solchen Zahlung vor. Der Kunde hält Eptura und seine verbundenen Unternehmen schad- und klaglos von Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Haftungen, Kosten und Aufwendungen Dritter, die sich aus der Nichtzahlung einer beliebigen Quellensteuer ergeben.
    4. Verzugsgebühren. Wenn unstrittige Zahlungsansprüche nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen werden, fallen möglicherweise Verzugszinsen in Höhe des jeweils niedrigeren Betrags von 1,5 % pro Monat oder des rechtlich zulässigen Höchstsatzes an, zuzüglich aller Inkassokosten.
    5. Aussetzungen. Eptura behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die Abonnementservices ohne jegliche Haftung auszusetzen, wenn: (a) der Kunde im Hinblick auf unbestrittene Zahlungsverzugsverpflichtungen länger als dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung über einen solchen Zahlungsverzug in Verzug ist; oder (b) Eptura den begründeten Verdacht hat, dass die Aussetzung des Abonnementservices erforderlich ist, um Gesetze zu erfüllen oder Anträgen von staatlichen Stellen nachzukommen sowie Sicherheitsrisiken und Sicherheitslücken für Eptura, den Kunden oder den Abonnementservice zu mindern, oder Eptura zu der begründeten Annahme gelangt, dass die Sicherheit oder korrekte Funktionsweise der Abonnementservices aufgrund von Hacking-Angriffen, Denial-of-Service-Angriffen oder eines Sicherheitsvorfalls im Zusammenhang mit den Services beeinträchtigt ist. Eptura bemüht sich, jede Aussetzung schriftlich im Voraus anzukündigen und stellt den Zugriff auf den Abonnementservice wieder her, sobald die zugrunde liegende Ursache behoben ist.
  1. EIGENTUMSRECHTE.
    1. Zurückbehaltene Rechte. Vorbehaltlich der hiermit ausdrücklich gewährten beschränkten Rechte behalten Eptura und seine Lizenzgeber alle ihre Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an den Abonnementservices vor, einschließlich aller ihrer zugehörigen Rechte an geistigem Eigentum. Dem Kunden werden hiermit keine anderen Rechte als die hier ausdrücklich genannten gewährt.
    2. Kundendaten. Der Kunde versichert und gewährleistet, dass er über das Recht und die Berechtigung verfügt, Eptura Kundendaten zur Nutzung in Verbindung mit den Abonnementservices bereitzustellen. Zwischen den Parteien gilt, dass Kundendaten Eigentum des Kunden sind. Der Kunde gewährt Eptura eine nicht ausschließliche, weltweite, übertragbare, abgabefreie und vollständig bezahlte Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der Kundendaten, wie es für die Erbringung der Abonnementservices erforderlich ist.
    3. Feedback. Die Parteien bestätigen, dass die Abonnementservices bestimmte anonymisierte Informationen und Daten zur Nutzung und Durchführung der Abonnementservices durch den Kunden erfassen und aggregieren können. Der Kunde gewährt Eptura, diese Informationen und Daten sowie Vorschläge, Erweiterungsanfragen oder andere Empfehlungen des Kunden („Feedback“) im Rahmen geltenden Rechts für Geschäftszwecke zu verwenden, ohne dies dem Kunden melden zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass dieses Feedback den Kunden oder jegliche vom Kunden bereitgestellten Kundendaten nicht identifiziert. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Feedbacks durch Eptura wird keine Vergütung gezahlt. Eptura ist Eigentümer aller Rechte, Rechtstitel und Ansprüche, einschließlich aller zugehörigen Rechte an geistigem Eigentum für jedes vom Kunden bereitgestellte Feedback.
    4. Aggregierte Daten. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hat Eptura das Recht, Daten und andere Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Nutzung und Leistung unterschiedlicher Aspekte der Services und zugehörigen Systeme und Technologien zu erfassen und zu analysieren, solange durch diese erfassten und analysierten Daten keine Rückschlüsse auf den Kunden oder Daten des Kunden gezogen werden können. Es steht Eptura frei (während und nach der Laufzeit der Nutzungsbedingungen), (i) diese Informationen und Daten zu nutzen, um die Services zu verbessern und zu erweitern, und sie für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke in Verbindung mit den Services und anderen Angeboten von Eptura zu verwenden, und (ii) diese Daten ausschließlich in aggregierter oder anderer anonymisierter, nicht identifizierbarer Form in Verbindung mit seinem Geschäft offenzulegen.
  1. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ.
    1. Vertrauliche Daten. Der Begriff „Vertrauliche Daten“ bezeichnet Kundendaten, interne Richtlinien und Verfahren einer Partei sowie alle sonstigen nicht öffentlichen Informationen, von denen eine vernünftige Person aufgrund der Art und der Umstände, in denen sie offengelegt wurden, annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, und die durch oder im Namen einer der Parteien („Offenlegende Partei“) offengelegt werden, unabhängig davon, ob diese Informationen vor oder nach dem Bestelldatum offengelegt werden. Als vertrauliche Daten werden keine Informationen bezeichnet, die (i) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich verfügbar waren; (ii) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich verfügbar werden; (iii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt sind; (iv) die empfangende Partei uneingeschränkt von einer Drittpartei erhält; oder (v) unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt werden, ohne die vertraulichen Daten der offenlegenden Partei zu nutzen oder Bezug darauf zu nehmen. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, verwendet oder legt die empfangende Partei die vertraulichen Daten der offenlegenden Partei oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei offen (insbesondere verteilt, übermittelt oder überträgt sie diese nicht), außer zum Zweck der Wahrnehmung ihrer Rechte oder der Ausübung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen. Die empfangende Partei ist berechtigt, ihren eigenen Mitarbeitern, Beratern und Vertretern vertrauliche Daten der offenlegenden Partei offenzulegen. Diese Mitarbeiter, Berater und Vertreter müssen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die nicht weniger Schutz als die in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten bieten. Die empfangende Partei ist für jede unberechtigte Offenlegung vertraulicher Daten durch diese Personen verantwortlich, und zwar so, als hätte die empfangende Partei die Daten selbst unberechtigterweise offengelegt. Darüber hinaus ist die empfangende Partei berechtigt, die vertraulichen Daten der offenlegenden Partei im rechtlich erforderlichen Umfang offenzulegen, sofern die empfangende Partei der offenlegenden Partei (soweit rechtlich zulässig) eine unmittelbare schriftliche Mitteilung zukommen lässt und angemessene Unterstützung bei der Begrenzung der Offenlegung oder der Beantragung einer Schutzanordnung bereitstellt. Eptura ist berechtigt, die Vereinbarung zwischen den Parteien bestehenden und potenziellen Investoren und Finanzierungsquellen offenzulegen, die sich zur Vertraulichkeit verpflichten. Die empfangende Partei stimmt zu, Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der vertraulichen Daten der offenlegenden Partei dienen und die im Wesentlichen den Maßnahmen ähneln, die sie unternimmt, um ihre eigenen vertraulichen Daten vor unberechtigter Offenlegung zu schützen (die empfangende Partei wendet jedoch mindestens angemessene Sorgfalt zum Schutz dieser Daten an). Die empfangende Partei setzt die offenlegende Partei unverzüglich darüber in Kenntnis, wenn die empfangende Partei eine missbräuchliche Verwendung oder unberechtigte Offenlegung vertraulicher Daten feststellt.
    2. Rückgabe von vertraulichen Informationen. Auf schriftliche Aufforderung durch die offenlegende Partei gibt die empfangende Partei sämtliche vertraulichen Daten zurück oder vernichtet diese. Allerdings ist die empfangende Partei berechtigt, Kopien der vertraulichen Daten zur Archivierung, für Audits, zur Notfallwiederherstellung sowie für rechtliche und/oder regulatorische Zwecke zu speichern. Die empfangende Partei ist nicht verpflichtet, vertrauliche Daten aus den elektronischen Sicherungsdateien ihrer Computersysteme zu löschen, vorausgesetzt, dass derart gespeicherte vertrauliche Daten weiterhin den in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Pflichten und Einschränkungen unterliegen.
    3. Unterlassung. Die empfangende Partei bestätigt, dass jegliche unberechtigte Offenlegung vertraulicher Daten der offenlegenden Partei möglicherweise zu irreparablen Schäden für die offenlegende Partei führt und dass für diese Schäden die Zahlung einer finanziellen Entschädigung ein unzureichendes Rechtsmittel wäre. Zusätzlich zu anderen verfügbaren rechtlichen und angemessenen Rechtsmitteln ist die offenlegende Partei berechtigt, bei Verstoß oder drohendem Verstoß durch die empfangende Partei gegen die in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen bei jedem zuständigen Gericht einen Unterlassungsanspruch zu erwirken, ohne dass sie: (a) tatsächliche oder irreparable Schäden aufzeigen muss; (b) die Unzulänglichkeit ihrer Rechtsmittel nachweisen muss; oder (c) eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit gewähren muss.
  1. DATENSICHERHEIT UND -VERARBEITUNG. Eptura verfügt über Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Bereitstellung von Services. Diese werden in der DPA genauer definiert. Falls zutreffend verarbeitet Eptura Kundendaten gemäß der DPA.
  1. ZUSICHERUNGEN. Jede Partei sichert zu und gewährleistet: (a) dass sie über die vollständigen unternehmerischen Rechte, Vollmachten und Berechtigungen verfügt, diesen Nutzungsbedingungen zuzustimmen, ihren Pflichten nachzukommen und die Lizenzen zu gewähren, die sie gemäß diesen Nutzungsbedingungen gewährt oder zu gewähren hat; (b) dass die Ausführung einer Bestellung durch ihren Vertreter, dessen Unterschrift auf der Bestellung angegeben ist, durch alle erforderlichen unternehmerischen oder organisatorischen Maßnahmen dieser Partei ordnungsgemäß autorisiert wurde, und (c) dass, wenn eine Bestellung ausgeführt wird, die betreffende Bestellung die rechtliche, gültige und verbindliche Pflicht dieser Partei darstellt, die entsprechend ihren eigenen Bedingungen gegenüber dieser Partei durchsetzbar ist.
  1. FREISTELLUNG UND VERFAHREN
    1. Freistellung durch Eptura. Eptura verteidigt, entschädigt und hält den Kunden und seine verbundenen Unternehmen von und gegen Forderungen, Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltskosten) („Forderung(en)“) schadlos, sofern sie sich daraus ergeben oder damit verbunden sind, (a) dass die Services Rechte an geistigem Eigentum einer solchen Drittpartei verletzen oder missachten, oder (b) dass sie sich aus grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug durch Eptura ergeben.
    2. Eptura unterliegt keinerlei Verpflichtung gemäß Abschnitt 10.1 für Forderungen, sofern sie sich aus Folgendem ergeben oder darauf basieren: (i) nicht gemäß diesen Nutzungsbedingungen, der Bestellung oder der Dokumentation erfolgende Nutzung der Services durch den Kunden; (ii) Nutzung der Services zusammen mit Software, Hardware, Systemen, Daten oder anderen Materialien, die nicht von Eptura bereitgestellt oder autorisiert wurden (sofern nicht ausdrücklich in der Dokumentation gestattet), ohne zuvor die schriftliche Genehmigung von Eptura einzuholen; oder (iii) den Kundendaten, die Eptura bereitgestellt werden.
    3. Wenn eine Forderung hinsichtlich einer Verletzung oder widerrechtlichen Verwendung im Zusammenhang mit den Services vorgelegt oder angedroht wird oder nach angemessenem Erachten von Eptura voraussichtlich vorgelegt oder angedroht wird, ist Eptura nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten berechtigt: (x) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Services zu verschaffen, (y) die Services derart zu ändern, dass die Funktionen des Services nicht wesentlich beeinträchtigt werden, oder (z) die betroffenen Services zu beenden und angesichts der Beendigung der Abonnementservices den nicht berechtigten Anteil der für die betroffenen Services zu zahlenden Gebühren zu erstatten, wobei dieser Anteil auf der Anzahl der verbleibenden Tage in der Abonnementlaufzeit basiert, abzüglich der vor dem Beendigungsdatum aufgelaufenen Gebühren für die Nutzung. Ungeachtet aller sonstigen Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen bilden die vorstehenden Freistellungspflichten die einzigen Pflichten und die einzige Haftung von Eptura und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf eine Forderung hinsichtlich einer Verletzung oder widerrechtlichen Verwendung.
    4. Freistellung durch den Kunden. Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält Eptura, seine verbundenen Unternehmen, seine Lieferanten und Lizenzgeber von und gegen Forderungen schadlos, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (a) Kundendaten, die Eptura bereitgestellt werden; (b) Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie; oder (c) grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug durch den Kunden.
    5. Freistellungsverfahren. Die Partei, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen eine Freistellung fordert (die „Zu entschädigende Partei“), hat die andere Partei (die „Entschädigende Partei“) unverzüglich schriftlich über jegliche Klagen in Kenntnis zu setzen und auf eigene Kosten der entschädigenden Partei mit der entschädigenden Partei zusammenzuarbeiten. Die entschädigende Partei übernimmt umgehend die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung dieser Klagen und beauftragt einen Rechtsbeistand ihrer Wahl mit der Bearbeitung und Verteidigung dieser Handlungen. Die entschädigende Partei legt Klagen nicht auf eine Art und Weise bei, die die Rechte der zu entschädigenden Partei beeinträchtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der zu entschädigenden Partei einzuholen. Diese ist wiederum nicht unnötigerweise vorzuenthalten oder zu verzögern. Kommt die zu entschädigende Partei ihren Pflichten gemäß diesem Abschnitt nicht nach, entbindet dies die entschädigende Partei nicht von ihren Pflichten gemäß diesem Abschnitt, außer in dem Umfang, in dem die entschädigende Partei infolge dieser Nichterfüllung beeinträchtigt wird. Die zu entschädigende Partei kann auf eigene Kosten an den Verfahren teilnehmen und diese beobachten.
  1. BESCHRÄNKTE HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    1. Beschränkte Haftung: IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS GESETZ ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTEN DIE PARTEIEN, IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DEREN JEWEILIGE VERTRETER IN KEINEM FALL FÜR (I) REIN WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE ODER VERLUST VON EINNAHMEN ODER GEWINNEN; ENTGANGENE NUTZUNG ODER SCHÄDEN AN DATEN; KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZSERVICES; VERLUST ODER VERMINDERUNG DES FIRMENWERTS; ODER INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, SONDERSCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER ODER ABSCHRECKENDER WIRKUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT DER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; UND (II) DIREKTE SCHÄDEN, DIE ÜBER DEN IM RAHMEN DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN VOM KUNDEN UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AN EPTURA GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GESAMTBETRAG FÜR DIE SERVICES HINAUSGEHEN, DIE IN DEM ZEITRAUM VON ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM ERSTEN VORFALL, AUS DEM SICH DER HAFTUNGSANSPRUCH ERGAB, ANLASS DES HAFTANSPRUCHS WAREN. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NICHT FÜR DIE FREISTELLUNGSPFLICHTEN DER PARTEIEN ODER DIE NICHTZAHLUNG ALLER ORDNUNGSGEMÄSS FÄLLIGEN UND IM RAHMEN DER BETREFFENDEN BESTELLUNG GESCHULDETEN GEBÜHREN DURCH DEN KUNDEN.
    2. Haftungsausschluss: MIT AUSNAHME AUSDRÜCKLICHER ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN IN DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN GIBT EPTURA KEINE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND (TATSÄCHLICH ODER DURCH ANWENDUNG DES GESETZES) ODER GESETZLICH, BEZÜGLICH ALLER BELANGE, EINSCHLIESSLICH DASS DIE SERVICES ODER DIE DOKUMENTATION FEHLERFREI SIND ODER DASS DIE SERVICES SICHER ODER UNTERBRECHUNGSFREI BETRIEBEN ODER GENUTZT WERDEN KÖNNEN. EPTURA ÜBERNIMMT AUSDRÜCKLICH KEINE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER QUALITÄT, DER RICHTIGKEIT, DER UNGESTÖRTEN NUTZUNG, DES EIGENTUMSRECHTS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DIE ABONNEMENTSERVICES KÖNNEN GEGEBENENFALLS VON EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN ODER ANDEREN PROBLEMEN BETROFFEN SEIN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DES INTERNETS UND ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATIONSMITTEL ERGEBEN. EPTURA ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR PERSONENSCHÄDEN ODER TOD (MIT AUSNAHME DER HAFTUNG, DIE SICH DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ERGIBT) ODER SACHSCHÄDEN AUFGRUND DES AUSFALLS DER ABONNEMENTSERVICES, UNABHÄNGIG DAVON, WIE SIE VERURSACHT WURDEN UND IM RAHMEN WELCHER HAFTUNGSTHEORIE, AUCH WENN EPTURA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
  1. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
    1. Laufzeit von Bestellungen. In jeder Bestellung wird die geltende Laufzeit festgelegt, während der dem Kunden die Services erbracht werden. Sofern nichts Anderweitiges in einer Bestellung angegeben ist, werden die Abonnementservices nach Ablauf der Erstlaufzeit oder einer Laufzeitverlängerung automatisch um eine (1) zusätzliche Ein-Jahres-Periode (jeweils eine „Laufzeitverlängerung“) erneuert. Jede Partei hat der anderen unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen schriftlich mitzuteilen, wenn die Abonnementservices am Ende der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit ablaufen sollen.
    2. Kündigung. Jede der Parteien kann eine Bestellung unverzüglich schriftlich kündigen, wenn die andere Partei (a) wesentlich gegen Pflichten in diesen Nutzungsbedingungen oder einer Bestellung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Benachrichtigung beseitigt; oder (b) Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger ist. Jede Mitteilung über einen wesentlichen Verstoß durch die kündigende Partei hat ausdrücklich ausführlich genug alle Gründe für den behaupteten Verstoß zu umfassen, damit die andere Partei die Gelegenheit erhält, den vermeintlichen Verstoß zu beseitigen.
    3. Auswirkungen der Kündigung. Nach Kündigung oder Ablauf der betreffenden Bestellung hat der Kunde die Nutzung der Abonnementservices einzustellen. Die Kündigung einer Bestellung entbindet den Kunden nicht von Verbindlichkeiten, die vor dem Kündigungsdatum aufgelaufen sind. Wenn darüber hinaus eine Bestellung aus einem anderen als in Abschnitt 12.2(a) aufgeführten Grund vom Kunden gekündigt wird, bleibt der Kunde weiterhin für alle Gebühren verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Beträge in Rechnung gestellt wurden oder zum Zeitpunkt einer solchen Kündigung fällig sind. Infolge der Kündigung einer Bestellung durch den Kunden gemäß Abschnitt 12.2(a) erstattet Eptura dem Kunden den nicht in Anspruch genommenen Teil der vorab gezahlten Gebühren, die den Rest der Laufzeit der entsprechenden Bestellung abdecken. Die Kündigung einer Bestellung hat keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen jeder anderen Bestellung. Alle anderen Bestellungen bleiben in vollem Umfang bestehen, sofern sie nicht und bis sie gemäß ihren Bestimmungen gekündigt werden.
    4. Geltung über das Vertragsende hinaus. Wenn diese Nutzungsbedingungen aus beliebigem Grund gekündigt werden, gelten die Rechtsmittel bei Verstoß, aufgelaufene Zahlungsansprüche und die Abschnitte 1 (Begriffsbestimmungen), 5.1 (Zahlungsbedingungen), 6.3 (Feedback), 7 (Vertraulichkeit und Datenschutz), 10 (Freistellung), 11 (Beschränkte Haftung), 12.3 (Auswirkungen der Kündigung), 13 (Allgemeine Bestimmungen) über die Kündigung oder den Ablauf dieser Nutzungsbedingungen hinaus.
  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    1. Verzichtserklärung und salvatorische Klausel. Das Versäumnis oder die Verspätung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts aus diesen Nutzungsbedingungen begründet keinen Verzicht auf dieses Recht. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform und sind von der Partei, die einen solchen Verzicht erklärt, zu unterzeichnen. Der Verzicht einer Partei auf ihre Rechte oder Rechtsmittel in einem bestimmten Fall gilt nicht als Verzicht auf die Durchsetzung dieser Rechte oder Rechtsmittel in einem späteren Fall oder bei einem späteren Verstoß durch die andere Partei. Wenn eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung neu formuliert, sodass sie im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen durchsetzbar und in Einklang mit der ursprünglichen Absicht und den wirtschaftlichen Bedingungen der ungültigen Bestimmung ist. Der Rest dieser Nutzungsbedingungen bleibt weiterhin gültig und durchsetzbar gemäß ihren Bestimmungen.
    2. Subunternehmer. Eptura behält sich das Recht vor, Subunternehmer (die eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Eptura abgeschlossen haben) einzusetzen. Dazu gehören Offshore-Subunternehmer, die Eptura bei der Bereitstellung von Services unterstützen, unter anderem bei Datenmigrations-, Konfigurations- und Implementierungsprozessen. Eptura ist und bleibt vollständig für die Handlungen und Unterlassungen von Subunternehmern verantwortlich, im selben Umfang wie für seine eigenen Mitarbeiter.
    3. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für nicht erfüllte Pflichten aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, unter anderem höhere Gewalt; Verfügungen von hoher Hand; Naturkatastrophen; Brände; Unruhen; Terroranschläge; Pandemien; Arbeitsstörungen (abgesehen von Störungen, an denen die Mitarbeiter dieser Partei beteiligt sind); Ausfälle von Internetanbietern oder Telekommunikationsdienstleistern; oder Cyberangriffe. Ein Ereignis höherer Gewalt umfasst nicht das finanzielle Unvermögen einer Partei, ihren Pflichten nachzukommen. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, setzt die betroffene Partei die andere Partei umgehend schriftlich darüber in Kenntnis und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren.
    4. Abtretung. Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Rechte weder im Ganzen noch in Teilen und unter Einschluss von Übertragungen von Rechts wegen zu übertragen oder abzutreten oder ihre Pflichten im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu übertragen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei einzuholen. Allerdings sind beide Parteien berechtigt, ihre Pflichten im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ohne die Zustimmung der anderen Partei in vollem Umfang an ein verbundenes Unternehmen oder in Verbindung mit einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung, dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögensgegenstände oder einer ähnlichen Transaktion zu übertragen oder abzutreten. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, dass beide Parteien zustimmen müssen, damit eine solche Abtretung oder Übertragung genehmigt wird, vereinbaren die Parteien, diese Zustimmung zu geben (einschließlich, bei Bedarf, durch den Abschluss einer Abtretungs- oder Übertragungsvereinbarung). Jeder Versuch einer Abtretung oder Übertragung unter Verletzung dieses Abschnitts ist null und nichtig. Diese Nutzungsbedingungen sind für die Parteien und deren jeweilige zulässige Nachfolger und Bevollmächtigte verbindlich und treten zu deren Nutzen in Kraft.
    5. Beziehung zwischen den Parteien. Die Beziehung zwischen den Parteien entspricht der Beziehung unabhängiger Vertragspartner. Diese Nutzungsbedingungen begründen weder eine Partnerschaft noch eine Franchise-Geschäftsbeziehung, ein Gemeinschaftsunternehmen, stellvertretende oder treuhänderische Tätigkeiten oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien. Keine Partei hat die Berechtigung, im Namen der anderen Partei Verträge abzuschließen oder sie in jeglicher Art und Weise zu binden.
    6. Veröffentlichung. Eptura ist berechtigt, den Kunden auf der eigenen Website sowie in schriftlichen und/oder elektronischen Marketingmaterialien im Zusammenhang mit den Produkten und/oder Services von Eptura als Kunden von Eptura kenntlich zu machen.
    7. Drittbegünstigte. Diese Nutzungsbedingungen werden wird ausschließlich zugunsten der Parteien und ihrer jeweiligen Nachfolger und zulässigen Bevollmächtigten geschlossen. Keine ausdrückliche oder stillschweigende Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen ist für andere Parteien vorgesehen oder überträgt ein gesetzliches oder gleichwertiges Recht, einen Vorteil oder einen Rechtsbehelf jeglicher Art im Rahmen oder aufgrund dieser Nutzungsbedingungen auf diese anderen Parteien.
    8. Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei hält bei der Ausübung ihrer Pflichten gemäß einer Bestellung oder diesen Nutzungsbedingungen alle Gesetze ein, insbesondere solche, die sich auf US-amerikanische, britische und internationale Sanktionen und Embargos beziehen.
    9. Geltendes Recht. Alle Belange, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung, diesen Nutzungsbedingungen oder einer Leistungsbeschreibung ergeben, und alle Streitigkeiten oder Forderungen, die sich aus oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Gestaltung (einschließlich nicht vertragsbedingter Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen den nationalen Gesetzen von Eptura. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass der ausschließliche Gerichtsstand zur Klärung von Streitigkeiten oder Forderungen, die aus oder in Verbindung mit allen Belangen entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung oder diesen Nutzungsbedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Gestaltung (einschließlich nicht vertragsbedingter Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, bei den nationalen Gerichten von Eptura liegt. Für Kunden, die einen Vertrag mit Eptura, Inc. abschließen, gelten die Gesetze von New York. Zudem sind für diese Kunden ausschließlich die Gerichte des Bundesstaates New York zuständig.
    10. Streitbeilegung. Entsteht zwischen den Parteien eine Streitigkeit im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder einer Bestellung, halten die Parteien unverzüglich eine Besprechung ab, an der Personen mit Entscheidungskompetenz im Hinblick auf die Streitigkeit teilnehmen. Es soll nach Treu und Glauben versucht werden, eine Lösung für die Streitigkeit auszuhandeln; allerdings unter der Voraussetzung, dass eine solche Zusammenkunft nicht als Aufhebung oder Reduzierung der Pflichten und Verbindlichkeiten der Parteien gilt oder als ein Verzicht einer der Parteien in diesen Nutzungsbedingungen auf Rechtsmittel ausgelegt wird, auf die diese Partei andernfalls Anspruch hätte. Wenn die Streitigkeit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beginn der Verhandlungen beigelegt wird oder Verhandlungen nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen, nachdem eine Partei die andere Partei über die Streitigkeit in Kenntnis setzt, eingeleitet werden, kann eine solche Streitigkeit im Rahmen eines formellen Verfahrens gelöst werden. Das vorstehend genannte Vorgehen gilt nicht, wenn der Ablauf der Frist für die Erhebung von Klagen bevorsteht, und verhindert nicht, dass eine Partei Unterlassungs- oder andere Billigkeitsmaßnahmen zu ergreifen, auf die sie möglicherweise Anspruch hat.
    11. Mitteilungen. Erforderliche oder zulässige Mitteilungen gelten als wirksam, wenn sie schriftlich und ausreichend frankiert per Einschreiben/Kurier oder Kurierdienst mit Rückschein an die entsprechende Partei an der Adresse auf der Bestellung gesendet werden. Jede Partei ist berechtigt, ihre Adresse für den Empfang von Mitteilungen zu ändern, und hat dies der anderen Partei gemäß diesem Abschnitt 13.11 schriftlich mitzuteilen. Mitteilungen gelten zwei (2) Werktage nach dem Datum des Versands oder einen Werktag nach der Zustellung durch einen Kurierdienst als zugestellt.
    12. Endanwender in der US-Regierung. Gemäß der Definition in Abschnitt 2.101 der Federal Acquisition Regulation („FAR“) sowie Abschnitt 252.227-7014(a)(1) und 252.227-7014(a)(5) der Defense Federal Acquisition Regulations Supplement („DFARS“) oder anderen Definitionen gelten alle Services, die im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden, als „Handelsartikel“, „kommerzielle Computersoftware“ und/oder „Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware“. Jede Nutzung, Abänderung, Reproduktion, Freigabe, Leistung, Anzeige, Offenlegung oder Distribution davon durch oder für die US-amerikanische Regierung unterliegt ausschließlich diesen Nutzungsbedingungen. Der Kunde stellt sicher, dass jede Kopie unter Verwendung durch oder im Eigentum von oder für die Regierung entsprechend gekennzeichnet ist, um Vorstehendes widerzuspiegeln.
    13. Gesamte Vereinbarung und Ergänzungen. Diese Nutzungsbedingungen, einschließlich der Bestellung(en) und Leistungsbeschreibung(en), stellen die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen dar und treten an die Stelle aller vorherigen und derzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Angebote, Verhandlungen, Gespräche und Diskussionen sowie Übereinkünfte, die sich auf den Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen beziehen. Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen gelten erst ab dem nächsten Verlängerungsdatum, sofern dies nicht anderweitig von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurde. Diese Nutzungsbedingungen haben Vorrang vor allen in Konflikt stehenden Bestimmungen in den vom Kunden bereitgestellten Bestell- oder Kaufunterlagen. Alle vorgedruckten Bedingungen auf oder im Anhang von Bestellbestätigungen oder Rechnungen des Kunden haben keinerlei Wirkung. Im Fall von Widersprüchen oder Unvereinbarkeiten zwischen den folgenden Dokumenten gilt die folgende Prioritätsreihenfolge: (a) die betreffende Bestellung, (b) die betreffende Leistungsbeschreibung, (c) diese Nutzungsbedingungen und (d) die Dokumentation. Die Titel und Überschriften dienen lediglich als Referenz und haben keinerlei Auswirkungen auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Nutzungsbedingungen.

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