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MASTER SERVICE AGREEMENT

Dieses Master Service Agreement (Haupt-Servicevereinbarung, nachfolgend als „Vereinbarung“ bezeichnet) wird am letzten Datum der Unterzeichnung unten (das „Datum des Inkrafttretens“) von und zwischen dem auf jeder Bestellung (gemäß untenstehender Definition) genannten Anbieter („Anbieter“) und dem auf jeder Bestellung genannten Kunden („Kunde“) abgeschlossen und legt die Bedingungen fest, unter denen der Anbieter Zugriff auf die Services (gemäß untenstehender Definition) bereitstellt und der Kunde Zugriff darauf erhält.
Die Parteien dieser Vereinbarung werden hier einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
    1. Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das eine der Parteien direkt oder indirekt kontrolliert, von dem eine der Parteien kontrolliert wird oder bei dem sich eine der Parteien unter gemeinsamer Kontrolle befindet. „Kontrolle“ bezeichnet das direkte oder indirekte Eigentum an oder die direkte oder indirekte Kontrolle von über 50 % der Stimmrechte der betreffenden Entität.
    2. Berechtigter Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter, unabhängige Auftragnehmer und Vertreter des Kunden, die der Kunde autorisiert hat, im Namen des Kunden auf die Abonnementservices zuzugreifen und diese zu nutzen.
    3. Inhalte“ bezeichnet Grundrisse, CAD-Zeichnungen, Gebäudepläne, Bilder, Dokumente, Abbildungen, Nachrichten, Kommunikationsinhalte, Informationen oder andere Materialien, die der Kunde in die Abonnementservices importiert.
    4. DPA“ bezeichnet die Ergänzung zum Datenschutz, die unter https://www.eptura.com/terms/dpa verfügbar ist und die Rolle und die Pflichten des Anbieters als Datenverarbeiter im Namen des Kunden festlegt.
    5. Dokumentation“ bezeichnet schriftliche oder elektronische erläuternde Materialien, z. B. Bedienungsanleitungen, Schulungshandbücher, Einzelheiten bezüglich der Nutzung der Services, die vom Anbieter veröffentlicht werden und von Zeit zu Zeit überarbeitet werden können.
    6. Gebühren“ bezeichnet die durch den Kunden zu zahlenden Gebühren gemäß den Angaben in jeder Bestellung.
    7. Hardware“ bezeichnet die Hardwareprodukte des Anbieters, die durch den Anbieter gemäß den Angaben in der Bestellung an den Kunden zu verkaufen sind.
    8. Zusatzvereinbarung zur Hardware“ bezeichnet die Zusatzvereinbarung, die spezifisch für die Hardware gilt und unter https://www.eptura.com/terms/hardware verfügbar ist.
    9. Einrichtungsgebühren“ bezeichnet die Gebühren zur Einrichtung des Abonnementservices gemäß den Details in der Bestellung.
    10. Erstlaufzeit“ bezeichnet den anfänglichen Zeitraum für Services gemäß den Angaben in der Bestellung.
    11. Gesetz(e)“ bezeichnet alle Gesetze, Verordnungen, gerichtlichen Entscheidungen, Vorschriften, Richtlinien oder Bestimmungen mit der jeweiligen Kraft und Wirkung von Gesetzen, wobei diese im anwendbaren Umfang für eine Partei, die Services und ihre Nutzung in Verbindung mit dieser Vereinbarung gelten.
    12. Bestellung“ bezeichnet ein Bestelldokument, in dem die durch den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Services angegeben sind, die gegebenenfalls die Mengen, die Start- und Endtermine des Abonnements, die Einrichtungsgebühren, die Supportservices, die professionellen Services und andere zugehörige Details umfassen können. Wenn mehrere Bestellungen ausgeführt werden, bildet jede einzelne Bestellung einen separaten Vertrag zwischen den Parteien.
    13. Überschreitungsgebühren“ bezeichnet zusätzliche Einheiten oder Mengen im Zusammenhang mit den Abonnementservices, die die anfangs beauftragten Mengen in der Bestellung überschreiten.
    14. Professionelle Services“ bezeichnet alle anderen Services, bei denen es sich nicht um Abonnementservices oder Supportservices handelt und die gemäß der genaueren Beschreibung in einer Bestellung durch den Anbieter zu erbringen sind.
    15. Vertrauliche Daten“ bezeichnet (i) die von einer Regierungsbehörde ausgestellte Identifikationsnummer einer Person (darunter die Sozialversicherungsnummer oder eine gleichwertige Nummer, die Führerscheinnummer oder eine vom Staat ausgestellte Identifikationsnummer); (ii) sexuelle Orientierung oder Aktivitäten, Familienstand, Nationalität, Rasse oder ethnische Herkunft; (iii) Kontonummer, Kreditkartennummer, EC-Kartennummer, Bonitätsauskunft mit oder ohne erforderlichen Sicherheitscode, Zugangscode, PIN oder Kennwort für den Zugriff auf das Bankkonto einer Person; (iv) religiöse oder philosophische Überzeugung oder Zugehörigkeit, Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder Gewerkschaft; oder (v) biometrische, genetische, gesundheitliche oder medizinische Daten oder Krankenversicherungsdaten.
    16. Allgemeine personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, u. a.: Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Arbeitgeber-ID, Jobtitel, Telefonnummern, Poststelle, Lage des Büros, Position des Arbeitsplatzes, die vom Kunden an die Abonnementservices übermittelt wurde, sowie andere allgemeine personenbezogene Daten, die für die Arbeitsumgebung und die Verwaltung von Büroräumen und Einrichtungen spezifisch sind.
    17. Services“ bezeichnet zusammenfassend die Abonnementservices, die Supportservices und die professionellen Services, die der Anbieter dem Kunden im Rahmen der betreffenden Bestellung bereitstellt.
    18. Abonnementservices“ bezeichnet den cloudbasierten Service des Anbieters im Rahmen eines Software-as-a-Service-Abonnements, der in einer Bestellung genauer festgelegt wird.
    19. Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, während dem die Abonnementservices gemäß den Angaben in jeder Bestellung erbracht werden, einschließlich der Erstlaufzeit und allen Laufzeitverlängerungen.
    20. Supportservices“ bezeichnet die in einer Bestellung beschriebenen Supportservices.
    21. UK“ bezeichnet das Vereinigte Königreich.
    22. USA“ bezeichnet die Vereinigten Staaten von Amerika.
  1. DIE ABONNEMENTSERVICES
    1. Zugriffsrechte. Gemäß dieser Vereinbarung gewährt der Anbieter dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen während der Abonnementlaufzeit ein weltweit geltendes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares (außer in Fällen, die in Abschnitt 12.5 ausdrücklich erlaubt sind) Recht für den Zugriff auf die und die Nutzung der Abonnementservices, wobei dies ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und nur gemäß der entsprechenden Dokumentation und der Bestellung gilt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Abonnement der Services durch den Kunden weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Features noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Aussagen des Anbieters in Bezug auf zukünftige Funktionen oder Features abhängig ist.
    2. Nutzungseinschränkungen. Der Kunde hat Folgendes zu unterlassen und seinen berechtigten Benutzern nicht zu gestatten: (a) die Services zu ändern, zu kopieren oder abgeleitete Produkte auf Grundlage der Services zu erstellen; (b) die Services zu lizenzieren, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu verleihen, zu vermieten, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, zur zeitlich begrenzten Nutzung bereitzustellen, in einem Dienstleistungsunternehmen anzubieten oder sie anderweitig einer anderen Drittpartei als den hier gestatteten berechtigten Benutzern zur Verfügung zu stellen; (c) jegliche Teile der Services rückzuentwickeln oder zu dekompilieren; (d) auf die Services zuzugreifen oder Dokumentationen zu nutzen, um ein ähnliches Produkt oder ein Konkurrenzprodukt zu entwickeln; (e) Features, Funktionen, Integrationen, Schnittstellen oder Abbildungen der Services zu kopieren; (f) verletzende oder anderweitig rechtswidrige oder unerlaubte Materialien an den Service zu übermitteln, einschließlich Materialien, die gegen Datenschutzrechte verstoßen; (g) die Integrität oder Leistung des Services absichtlich zu beeinträchtigen oder zu behindern; (h) Sicherheitsvorkehrungen oder -features der Abonnementservices zu umgehen oder zu deaktivieren oder zu versuchen, die Anfälligkeit des Netzwerks des Anbieters und/oder der Abonnementservices oder von Systemen, Netzwerken, Servern, Computern, Geräten oder Ausrüstungen im Besitz, unter der Kontrolle oder in Verwendung durch den Anbieter für die Bereitstellung der Services zu untersuchen, zu prüfen, Zugang dazu zu erhalten oder zu testen; (i) Teile der Services in Frames zu verwenden oder zu spiegeln; (j) Roboter, Spiders, Anwendungen zum Durchsuchen/Abfragen einer Website oder andere manuelle oder automatische Instrumente zu verwenden, um Serviceinhalte abzurufen, zu indizieren, auszulesen, per Data-Mining Daten daraus zu extrahieren oder anderweitig zu erfassen oder die Navigationsstruktur oder Darstellung der Services zu vervielfältigen oder zu umgehen; (k) sich auf eine Art und Weise zu verhalten, die voraussichtlich dazu führt, dass die Services Ziel eines Denial-of-Service-Angriffs (DoS) werden, oder die Integrität oder Leistung der Services oder jeglicher zugehörigen Daten zu beeinträchtigen oder zu behindern; (l) Copyright-Vermerke, Warenzeichen oder sonstige Markenzeichen des Anbieters, seiner verbundenen Unternehmen und seiner Lieferanten von jeglichen Dokumentationen oder Services zu entfernen; oder (m) vertrauliche Daten über die Abonnementservices hochzuladen, zu übertragen oder zu speichern.
    3. Nutzungsrichtlinie. Während der Abonnementlaufzeit gilt Folgendes für den Kunden: (a) er ist allein für die Integrität, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Qualität der Kundendaten verantwortlich; (b) er ist für die Beschaffung aller notwendigen Einwilligungen oder das Vorhandensein einer anderen Rechtsgrundlage zum Hochladen und Speichern der allgemeinen personenbezogenen Daten in den Abonnementservices verantwortlich; (c) er ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Internetverbindungen und seine Hardware gemäß den Angaben in der entsprechenden Dokumentation mit den Abonnementservices kompatibel sind; (d) er darf keine Daten in die Abonnementservices hochladen, bei dem ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste: (i) dass sie die Rechte geistigen Eigentums eines Dritten verletzen, oder (ii) dass sie gegen Datenschutzrechte, u. a. das Recht eines Dritten auf Privatsphäre, und/oder Datenschutzrichtlinien des Kunden oder einer Drittpartei verstoßen; (e) er darf nicht: (i) unmoralische, betrügerische oder irreführende Praktiken in Verbindung mit der Nutzung der Abonnementservices einsetzen oder ermöglichen, (ii) anhand des Abonnementservices unaufgefordert (gewerbliche oder andere) Nachrichten senden und/oder (iii) im Abonnementservice zu übertragene Daten bereitstellen, die diffamierend, verleumderisch, obszön, pornografisch, bedrohlich oder anderweitig schädlich sind; und/oder Gewalt, Diskriminierung, rechtswidrige Handlungen, Glücksspiel, alkoholische Getränke, Schusswaffen oder Tabak fördern; (f) er erkennt an, dass er für die Anwendung und Aufrechterhaltung angemessener Sicherheitsvorkehrungen in Verbindung mit seiner Nutzung der Abonnementservices verantwortlich ist; und (g) verpflichtet sich, (i) sich alle berechtigten Benutzer identifizieren und authentifizieren zu lassen, (ii) den Zugriff durch diese berechtigten Benutzer auf die Abonnementservices zu genehmigen; und (iii) den Zugriff für Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen haben, oder für bekanntermaßen nicht befugte Personen umgehend zu deaktivieren.
    4. Berechtigte Benutzer. Der Anbieter ist nicht für Schäden verantwortlich, die sich aus den Handlungen oder Unterlassungen von berechtigten Benutzern ergeben, einschließlich von Personen, die nicht für den Zugriff auf die Abonnementservices autorisiert sind, sich jedoch aus beliebigen Gründen Zugriff verschaffen konnten. Der Kunde setzt den Anbieter unverzüglich über einen tatsächlichen oder vermuteten unautorisierten Zugriff auf die Abonnementservices per E-Mail an [email protected] in Kenntnis.
    5. Professionelle Services. Wenn der Kunde sich für die Erbringung professioneller Services durch den Anbieter entscheidet, vereinbaren die Parteien eine Leistungsbeschreibung für die Erbringung dieser professionellen Services. Der Anbieter führt diese professionellen Services (i) professionell und fachgerecht und (ii) gemäß den Bedingungen in der Leistungsbeschreibung aus. Wenn der Kunde nicht davon überzeugt ist, dass der Anbieter seine Pflichten im Rahmen dieses Abschnitts erfüllt hat, hat der Kunde den Anbieter innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss der betreffenden professionellen Services darüber zu unterrichten. Das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für nicht gemäß diesem Abschnitt erbrachte professionelle Services ist auf die erneute Erbringung des professionellen Services oder, wenn eine erneute Erbringung wirtschaftlich nicht angemessen ist (nach alleinigem Ermessen des Anbieters), die Kündigung gemäß Abschnitt 11.2 (Kündigung aus wichtigem Grund) beschränkt. Änderungen an den professionellen Services gelten erst nach einer schriftlichen Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen. Der Kunde unterstützt den Anbieter, arbeitet mit ihm zusammen und stellt ihm Personal mit den relevanten Positionen sowie Ressourcen bereit (nach Bedarf), wie angemessenerweise erforderlich, damit der Anbieter die professionellen Services erbringen kann. Der Kunde bestätigt, dass die Fähigkeit des Anbieters zur Erbringung der professionellen Services gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung möglicherweise beeinträchtigt wird, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß der entsprechenden Leistungsbeschreibung nicht erfüllt.
    6. Verbundene Unternehmen. Der Kunde und/oder mit dem Kunden verbundene Unternehmen können Services über eine Bestellung erwerben. In diesem Fall (i) wird das mit dem Kunden verbundene Unternehmen, das die Bestellung ausführt, für die Zwecke dieser Bestellung entsprechend der Verwendung dieses Begriffs in dieser Vereinbarung als „Kunde“ erachtet und (ii) alle Bestellungen unterliegen dieser Vereinbarung in Bezug auf den Zugriff und die Nutzung von Services des Kunden und des verbundenen Unternehmens. Die Bestellung wird zudem mit einer diesbezüglichen Erklärung versehen, die von dem entsprechenden verbundenen Unternehmen unterzeichnet wird. Klarstellend gilt, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, Services für den Kunden oder sein/seine verbundenen Unternehmen zu erbringen, bis der Anbieter eine gültige Bestellung für diese Services erhält.
    7. Änderungen am Abonnementservice. Dem Anbieter ist es gestattet, die Abonnementservices von Zeit zu Zeit zu ändern, indem er nicht verwendete Features entfernt oder veraltete Features durch neue Features ersetzt, die ähnliche oder verbesserte Funktionen bieten. Zu diesem Zweck kann er Systemupgrades, Migrationen und/oder Plattformänderungen oder Anderweitiges implementieren, solange diese Änderungen nicht dafür vorgesehen sind, die Nutzung der Abonnementservices durch den Kunden zu beeinträchtigen, oder diese Nutzung in wesentlichem Maße negativ beeinflussen.
    1. BEREITSTELLUNG VON SERVICES
    2. Verfügbarkeit der Abonnementservices. Während der Abonnementlaufzeit (i) unternimmt der Anbieter wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden die Abonnementservices gemäß der entsprechenden Ergänzung zum Service-Level unter https://www.eptura.com/terms/sla verfügbar zu machen; und (ii) nutzt der Anbieter eine seriöse Hostinginfrastruktur, um die Abonnementservices bereitzustellen.
    3. Supportservices. Während der Abonnementlaufzeit erbringt der Anbieter dem Kunden Supportservices gemäß den Angaben in der Bestellung.
  1. HARDWARE
    1. Zusatzvereinbarung zur Hardware. Für den Verkauf und Kauf der Hardware gelten die Bestimmungen in der Zusatzvereinbarung zur Hardware.
    2. Gefahren- und Eigentumsübergang. Der Eigentumsübergang an den Kunden erfolgt nach Eingang der Zahlung für die Hardware in voller Höhe. Der Gefahrenübergang der Hardware auf den Kunden erfolgt nach Versand der Hardware.
  2. BEZAHLUNG UND STEUERN
    1. Zahlungsbedingungen. Sofern nicht anderweitig auf der Bestellung angegeben (i) werden alle Gebühren in der auf der Bestellung genannten Währung ohne Aufrechnung oder Abzug angegeben und gezahlt, (ii) können die Gebühren während der Abonnementlaufzeit nicht reduziert werden; und (iii) sind die Gebühren nicht erstattungsfähig. Der Kunde zahlt die in der Bestellung angegebenen Gebühren wie folgt:
      1. Gebühren für den Abonnementservice. Sofern nicht anderweitig auf der Bestellung angegeben stellt der Anbieter dem Kunden jährlich im Voraus eine Rechnung für die Abonnementservices aus. Die Zahlung an den Anbieter ist (i) dreißig (30) Tage ab dem Rechnungsdatum oder (ii) an dem Jahrestag des Startdatums der Bestellung fällig, je nachdem, was früher eintritt. Die Abonnementgebühren basieren auf den erworbenen Services und nicht auf der tatsächlichen Nutzung (mit Ausnahme von Überschreitungsgebühren).
      2. Hardware. Sofern nicht anderweitig auf der Bestellung angegeben werden alle Gebühren in Bezug auf Hardware innerhalb von 30 Tagen ab Versand der Hardware in Rechnung gestellt.
      3. Überschreitungsgebühren. Der Kunde zahlt dem Anbieter die gemäß der Bestellung berechneten und fakturierten Überschreitungsgebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum.
      4. Einrichtungsgebühren. Der Anbieter stellt die Einrichtungsgebühren gemäß den Angaben in der Bestellung in Rechnung.
      5. Gebühren für professionelle Services. Die Gebühren für professionelle Services werden auf Zeit- und Materialbasis oder auf Basis eines Festpreises gemäß den Angaben in einer Bestellung oder Leistungsbeschreibung festgelegt.
      6. Aufwendungen. Der Anbieter stellt dem Kunden rückwirkend vorab genehmigte Aufwendungen in Verbindung mit der Erbringung der Services, z. B. Verpflegung, Fahrtkosten und Unterkunft, gemäß den Angaben in der entsprechenden Bestellung oder Leistungsbeschreibung in Rechnung.
    2. Zahlungsdetails. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Anbieter vollständige und korrekte Rechnungsdaten und Informationen zum Hauptansprechpartner bereitzustellen und ihn über jegliche Änderungen an diesen Informationen zu unterrichten. Wenn der Kunde eine Bestellnummer angibt, hat der Anbieter diese Bestellnummer in die Rechnung aufzunehmen. Wenn der Kunde keine oder eine falsche Bestellnummer angibt, ist er nicht von seiner Pflicht befreit, die entsprechenden Gebühren zu bezahlen.
    3. Verzugsgebühren. Wenn unstrittige Zahlungsansprüche nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen werden, fallen möglicherweise Verzugszinsen in Höhe des jeweils niedrigeren Betrags von 1,5 % pro Monat oder des rechtlich zulässigen Höchstsatzes an, zuzüglich aller Inkassokosten.
    4. Rechnungsstreitigkeiten. Wenn der Kunde die gesamte oder Teile einer Rechnung nach Treu und Glauben anficht, unterrichtet der Kunde den Anbieter innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Eingangsdatum der entsprechenden Rechnung beim Kunden schriftlich über seinen Einwand, beschreibt die Gründe für den Einwand detailliert und zahlt den Teil der Rechnung, der nicht angefochten wird (falls vorhanden). Wenn innerhalb des Zeitraums kein Widerspruch eingelegt wird, gilt dies als Rechnungsannahme. Die Pflichten des Kunden zur Zahlung der strittigen Beträge einer solchen Rechnung werden ausgesetzt, bis die Parteien diese Streitigkeit beilegen.
    5. Steuern. Sofern nicht anders in einer Bestellung angegeben enthalten die Gebühren keine direkten oder indirekten lokalen, bundesstaatlichen, staatlichen oder ausländischen Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich Mehrwertsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, Verbrauchssteuer, Umsatz- oder Quellensteuer („Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, ausschließlich jeglicher Gewinnsteuern, die für den Anbieter erhoben werden. Wenn der Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet ist, Steuern zu erheben oder zu zahlen, für die der Kunde verantwortlich ist, wird dem Kunden der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt und durch den Kunden gezahlt, sofern er keine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorweist. Wenn der Kunde gesetzlich dazu verpflichtet ist, Einbehalte für Steuern, Abgaben oder andere Gebühren in Bezug auf durch den Anbieter ausgestellte Rechnungen („Quellensteuer“) zu berücksichtigen oder zu zahlen, (i) rechnet der Kunde den gemäß der Rechnung zahlbaren Betrag hoch und wendet den Quellensteuersatz an, sodass nach der Zahlung einer Quellensteuer der durch den Anbieter vom Kunden erhaltene Nettobetrag dem tatsächlichen gemäß der Rechnung zahlbaren Betrag entspricht; (ii) zahlt der Kunde die Quellensteuer an die zuständige Steuer- oder sonstige Regierungsbehörde; und (iii) legt der Kunde unverzüglich Nachweise einer solchen Zahlung vor. Der Kunde hält den Anbieter und seine verbundenen Unternehmen schad- und klaglos von Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Haftungen, Kosten und Aufwendungen Dritter, die sich aus der Nichtzahlung einer beliebigen Quellensteuer ergeben.
    6. Gebührenerhöhung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Gebühren während der Abonnementlaufzeit jährlich zu erhöhen.
  1. EIGENTUMSRECHTE.
    1. Zurückbehaltene Rechte. Vorbehaltlich der hiermit ausdrücklich gewährten beschränkten Rechte behalten der Anbieter und seine Lizenzgeber alle ihre Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an den Abonnementservices vor, einschließlich aller ihrer zugehörigen Rechte an geistigem Eigentum. Dem Kunden werden hiermit keine anderen Rechte als die hier ausdrücklich genannten gewährt.
    2. Inhalte und allgemeine personenbezogene Daten. Der Kunde versichert und gewährleistet, dass er über das Recht und die Berechtigung verfügt, dem Anbieter die Inhalte und allgemeinen personenbezogenen Daten zur Nutzung in Verbindung mit den Abonnementservices bereitzustellen. Zwischen den Parteien gilt, dass die Inhalte und allgemeinen personenbezogenen Daten Eigentum des Kunden sind. Der Kunde gewährt dem Anbieter eine nicht ausschließliche, weltweite, übertragbare, abgabefreie und vollständig bezahlte Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der Inhalte und allgemeinen personenbezogenen Daten, wie es für die Erbringung der Abonnementservices erforderlich ist.
    3. Feedback. Die Parteien bestätigen, dass die Abonnementservices bestimmte anonymisierte Informationen und Daten zur Nutzung und Durchführung der Abonnementservices durch den Kunden erfassen und aggregieren können. Der Kunde gewährt dem Anbieter, diese Informationen und Daten sowie Vorschläge, Erweiterungsanfragen oder andere Empfehlungen des Kunden („Feedback“) im Rahmen geltenden Rechts für Geschäftszwecke zu verwenden, ohne dies dem Kunden melden zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass dieses Feedback den Kunden oder jegliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder allgemeinen personenbezogenen Daten nicht identifiziert. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Feedbacks durch den Anbieter wird keine Vergütung gezahlt. Der Anbieter ist Eigentümer aller Rechte, Rechtstitel und Ansprüche, einschließlich aller zugehörigen Rechte an geistigem Eigentum für jedes vom Kunden bereitgestellte Feedback.
    4. Aggregierte Daten. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hat der Anbieter das Recht, Daten und andere Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Nutzung und Leistung unterschiedlicher Aspekte der Services und zugehörigen Systeme und Technologien zu erfassen und zu analysieren, solange durch diese erfassten und analysierten Daten keine Rückschlüsse auf den Kunden oder Daten des Kunden gezogen werden können. Es steht dem Anbieter frei (während und nach der Laufzeit der Vereinbarung), (i) diese Informationen und Daten zu nutzen, um die Services zu verbessern und zu erweitern, und sie für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke in Verbindung mit den Services und anderen Angeboten des Anbieters zu verwenden, und (ii) diese Daten ausschließlich in aggregierter oder anderer anonymisierter, nicht identifizierbarer Form in Verbindung mit seinem Geschäft offenzulegen.
  1. INTERESSENKONFLIKTE
  1. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ.
    1. Vertrauliche Daten. Der Begriff „Vertrauliche Daten“ bezeichnet allgemeine personenbezogene Daten, interne Richtlinien und Verfahren einer Partei sowie alle sonstigen nicht öffentlichen Informationen, von denen eine vernünftige Person aufgrund der Art und der Umstände, in denen sie offengelegt wurden, annehmen sollte, dass sie vertraulich sind und die durch oder im Namen einer der Parteien („Offenlegende Partei“) offengelegt werden, unabhängig davon, ob diese Informationen vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens offengelegt werden. Als vertrauliche Daten werden keine Informationen bezeichnet, die (i) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich verfügbar waren; (ii) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich verfügbar werden; (iii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt sind; (iv) die empfangende Partei uneingeschränkt von einer Drittpartei erhält; oder (v) unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt werden, ohne die vertraulichen Daten der offenlegenden Partei zu nutzen oder Bezug darauf zu nehmen. Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, verwendet oder legt die empfangende Partei die vertraulichen Daten der offenlegenden Partei oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei offen (insbesondere verteilt, übermittelt oder überträgt sie diese nicht), außer zum Zweck der Wahrnehmung ihrer Rechte oder der Ausübung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung. Die empfangende Partei ist berechtigt, ihren eigenen Mitarbeitern, Beratern und Vertretern vertrauliche Daten der offenlegenden Partei offenzulegen. Diese Mitarbeiter, Berater und Vertreter müssen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die nicht weniger Schutz als die in dieser Vereinbarung festgelegten bieten. Die empfangende Partei ist für jede unberechtigte Offenlegung vertraulicher Daten durch diese Personen verantwortlich, und zwar so, als hätte die empfangende Partei die Daten selbst unberechtigterweise offengelegt. Darüber hinaus ist die empfangende Partei berechtigt, die vertraulichen Daten der offenlegenden Partei im rechtlich erforderlichen Umfang offenzulegen, sofern die empfangende Partei der offenlegenden Partei (soweit rechtlich zulässig) eine unmittelbare schriftliche Mitteilung zukommen lässt und angemessene Unterstützung bei der Begrenzung der Offenlegung oder der Beantragung einer Schutzanordnung bereitstellt. Der Anbieter ist berechtigt, die Vereinbarung zwischen den Parteien bestehenden und potenziellen Investoren und Finanzierungsquellen offenzulegen, die sich zur Vertraulichkeit verpflichten. Die empfangende Partei stimmt zu, Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der vertraulichen Daten der offenlegenden Partei dienen und die im Wesentlichen den Maßnahmen ähneln, die sie unternimmt, um ihre eigenen vertraulichen Daten vor unberechtigter Offenlegung zu schützen (die empfangende Partei wendet jedoch mindestens angemessene Sorgfalt zum Schutz dieser Daten an). Die empfangende Partei setzt die offenlegende Partei unverzüglich darüber in Kenntnis, wenn die empfangende Partei eine missbräuchliche Verwendung oder unberechtigte Offenlegung vertraulicher Daten feststellt.
    2. Rückgabe von vertraulichen Informationen. Auf schriftliche Aufforderung durch die offenlegende Partei gibt die empfangende Partei sämtliche vertraulichen Daten zurück oder vernichtet diese. Allerdings ist die empfangende Partei berechtigt, Kopien der vertraulichen Daten zur Archivierung, für Audits, zur Notfallwiederherstellung sowie für rechtliche und/oder regulatorische Zwecke zu speichern. Die empfangende Partei ist nicht verpflichtet, vertrauliche Daten aus den elektronischen Sicherungsdateien ihrer Computersysteme zu löschen, vorausgesetzt, dass derart gespeicherte vertrauliche Daten weiterhin den in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten und Einschränkungen unterliegen.
    3. Unterlassung. Die empfangende Partei bestätigt, dass jegliche unberechtigte Offenlegung vertraulicher Daten der offenlegenden Partei möglicherweise zu irreparablen Schäden für die offenlegende Partei führt und dass für diese Schäden die Zahlung einer finanziellen Entschädigung ein unzureichendes Rechtsmittel wäre. Zusätzlich zu anderen verfügbaren rechtlichen und angemessenen Rechtsmitteln ist die offenlegende Partei berechtigt, bei Verstoß oder drohendem Verstoß durch die empfangende Partei gegen die in dieser Vereinbarung festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen bei jedem zuständigen Gericht einen Unterlassungsanspruch zu erwirken, ohne dass sie: (a) tatsächliche oder irreparable Schäden aufzeigen muss; (b) die Unzulänglichkeit ihrer Rechtsmittel nachweisen muss; oder (c) eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit gewähren muss.
    4. Datensicherheit und Datenschutz. Der Anbieter wendet physikalische, administrative und technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen und zur Verhinderung von unberechtigtem Zugriff auf allgemeine personenbezogene Daten und Inhalte an. Der Anbieter trägt keine Verantwortung für sich aus den Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner berechtigten Benutzer ergebende unberechtigte Zugriffe, Änderungen, Diebstähle oder Beschädigungen allgemeiner personenbezogener Daten. Falls zutreffend verarbeitet der Anbieter allgemeine personenbezogene Daten gemäß der DPA, die von Zeit zu Zeit aktualisiert wird, um gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen.
  1. ZUSICHERUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    1. Gegenseitige Zusicherungen. Jede Partei sichert zu und gewährleistet: (a) dass sie über die vollständigen unternehmerischen Rechte, Vollmachten und Berechtigungen verfügt, diese Vereinbarung einzugehen, ihren Pflichten nachzukommen und die Lizenzen zu gewähren, die sie gemäß dieser Vereinbarung gewährt oder zu gewähren hat; (b) dass die Ausführung einer Bestellung durch ihren Vertreter, dessen Unterschrift auf der Bestellung angegeben ist, durch alle erforderlichen unternehmerischen oder organisatorischen Maßnahmen dieser Partei ordnungsgemäß autorisiert wurde, und (c) dass, wenn eine Bestellung ausgeführt wird, die betreffende Bestellung die rechtliche, gültige und verbindliche Pflicht dieser Partei darstellt, die entsprechend ihren eigenen Bedingungen gegenüber dieser Partei durchsetzbar ist.
    2. Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AUS DIESEM ABSCHNITT 7 GIBT DER ANBIETER KEINE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND (TATSÄCHLICH ODER DURCH ANWENDUNG DES GESETZES) ODER GESETZLICH, BEZÜGLICH ALLER BELANGE, EINSCHLIESSLICH DASS DIE SERVICES ODER DIE DOKUMENTATION FEHLERFREI SIND ODER DASS DIE SERVICES SICHER ODER UNTERBRECHUNGSFREI BETRIEBEN ODER GENUTZT WERDEN KÖNNEN. DER ANBIETER ÜBERNIMMT AUSDRÜCKLICH KEINE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER QUALITÄT, DER RICHTIGKEIT, DER UNGESTÖRTEN NUTZUNG, DES EIGENTUMSRECHTS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DIE ABONNEMENTSERVICES KÖNNEN GEGEBENENFALLS VON EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN ODER ANDEREN PROBLEMEN BETROFFEN SEIN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DES INTERNETS UND ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATIONSMITTEL ERGEBEN. DER ANBIETER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR PERSONENSCHÄDEN ODER TOD (MIT AUSNAHME DER HAFTUNG, DIE SICH DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ERGIBT) ODER SACHSCHÄDEN AUFGRUND DES AUSFALLS DER ABONNEMENTSERVICES, UNABHÄNGIG DAVON, WIE SIE VERURSACHT WURDEN UND IM RAHMEN WELCHER HAFTUNGSTHEORIE, AUCH WENN DER ANBIETER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
  1. FREISTELLUNG UND VERFAHREN
    1. Freistellung durch den Anbieter. Der Anbieter verteidigt, entschädigt und hält den Kunden und seine verbundenen Unternehmen von und gegen Forderungen, Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltskosten) („Forderung(en)“) schadlos, sofern sie sich daraus ergeben oder damit verbunden sind, (a) dass die Services Rechte an geistigem Eigentum einer solchen Drittpartei verletzen oder missachten, oder (b) dass sie sich aus grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug durch den Anbieter ergeben.
    2. Der Anbieter unterliegt keinerlei Verpflichtung gemäß Abschnitt 8.1(a) für Forderungen, sofern sie sich aus Folgendem ergeben oder darauf basieren: (i) nicht gemäß dieser Vereinbarung, der Bestellung oder der Dokumentation erfolgende Nutzung der Services durch den Kunden; (ii) Nutzung der Services zusammen mit Software, Hardware, Systemen, Daten oder anderen Materialien, die nicht vom Anbieter bereitgestellt oder autorisiert wurden (sofern nicht ausdrücklich in der Dokumentation gestattet), ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des Anbieters einzuholen; oder (iii) den dem Anbieter bereitgestellten Inhalten oder allgemeinen personenbezogenen Daten.
    3. Wenn eine Forderung hinsichtlich einer Verletzung oder widerrechtlichen Verwendung im Zusammenhang mit den Services vorgelegt oder angedroht wird oder nach angemessenem Erachten des Anbieters voraussichtlich vorgelegt oder angedroht wird, ist der Anbieter nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten berechtigt: (x) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Services zu verschaffen, (y) die Services derart zu ändern, dass die Funktionen des Services nicht wesentlich beeinträchtigt werden, oder (z) die betroffenen Services zu beenden und angesichts der Beendigung der Abonnementservices den nicht berechtigten Anteil der für die betroffenen Services zu zahlenden Gebühren zu erstatten, wobei dieser Anteil auf der Anzahl der verbleibenden Tage in der Abonnementlaufzeit basiert, abzüglich der vor dem Beendigungsdatum aufgelaufenen Gebühren für die Nutzung. Ungeachtet aller sonstigen Bestimmungen in dieser Vereinbarung bilden die vorstehenden Freistellungspflichten die einzigen Pflichten und die einzige Haftung des Anbieters und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf eine Forderung hinsichtlich einer Verletzung oder widerrechtlichen Verwendung.
    4. Freistellung durch den Kunden. Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält den Anbieter, seine verbundenen Unternehmen, seine Lieferanten und Lizenzgeber von und gegen Forderungen schadlos, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (a) dem Anbieter bereitgestellte allgemeine personenbezogene Daten und Inhalte; (b) Verstöße gegen die Abschnitte 2.2 oder 2.3; (c) angebliche Verletzung oder widerrechtliche Verwendung der Rechte an geistigem Eigentum eines Dritten, die sich aus den allgemeinen personenbezogenen Daten oder Inhalten ergibt; oder (d) grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug durch den Kunden.
    5. Freistellungsverfahren. Die Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung eine Freistellung fordert (die „Zu entschädigende Partei“), hat die andere Partei (die „Entschädigende Partei“) unverzüglich schriftlich über jegliche Klagen in Kenntnis zu setzen und auf eigene Kosten der entschädigenden Partei mit der entschädigenden Partei zusammenzuarbeiten. Die entschädigende Partei übernimmt umgehend die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung dieser Klagen und beauftragt einen Rechtsbeistand ihrer Wahl mit der Bearbeitung und Verteidigung dieser Handlungen. Die entschädigende Partei legt Klagen nicht auf eine Art und Weise bei, die die Rechte der zu entschädigenden Partei beeinträchtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der zu entschädigenden Partei einzuholen. Diese ist wiederum nicht unnötigerweise vorzuenthalten oder zu verzögern. Kommt die zu entschädigende Partei ihren Pflichten gemäß diesem Abschnitt nicht nach, entbindet dies die entschädigende Partei nicht von ihren Pflichten gemäß diesem Abschnitt, außer in dem Umfang, in dem die entschädigende Partei infolge dieser Nichterfüllung beeinträchtigt wird. Die zu entschädigende Partei kann auf eigene Kosten an den Verfahren teilnehmen und diese beobachten.
  1. BESCHRÄNKTE HAFTUNG
    1. Beschränkte Haftung. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS GESETZ ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTEN DIE PARTEIEN, IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DEREN JEWEILIGE VERTRETER IN KEINEM FALL FÜR (I) REIN WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE ODER VERLUST VON EINNAHMEN ODER GEWINNEN; ENTGANGENE NUTZUNG ODER SCHÄDEN AN DATEN; KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZSERVICES; VERLUST ODER VERMINDERUNG DES FIRMENWERTS; ODER INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, SONDERSCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER ODER ABSCHRECKENDER WIRKUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT DER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; UND (II) DIREKTE SCHÄDEN, DIE ÜBER DEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG VOM KUNDEN UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AN DEN ANBIETER GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GESAMTBETRAG FÜR DIE SERVICES HINAUSGEHEN, DIE IN DEM ZEITRAUM VON ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM ERSTEN VORFALL, AUS DEM SICH DER HAFTUNGSANSPRUCH ERGAB, ANLASS DES HAFTANSPRUCHS WAREN. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NICHT FÜR DIE FREISTELLUNGSPFLICHTEN DER PARTEIEN ODER DIE NICHTZAHLUNG ALLER ORDNUNGSGEMÄSS FÄLLIGEN UND IM RAHMEN DER BETREFFENDEN BESTELLUNG GESCHULDETEN GEBÜHREN DURCH DEN KUNDEN.
  1. VERSICHERUNG.
    1. Versicherung. Der Anbieter unterhält solche Versicherungen, die in der Regel von Unternehmen aus seinem Geschäftsbereich abgeschlossen werden und die von beliebigen Zertifizierungseinrichtungen erfordert werden. Er schließt diese Versicherungen bei renommierten und solventen Versicherungsunternehmen in entsprechender Höhe und mit Abdeckung der entsprechenden Risiken ab, wobei diese Versicherungen folgende umfassen: (a) Arbeitnehmerversicherung; (b) Betriebshaftpflichtversicherung; (c) umfassende Kfz-Haftpflichtversicherung; (d) umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung; (e) Berufshaftpflichtversicherung; und (f) Cyber-Haftpflichtversicherung. Auf Anfrage des Kunden legt der Anbieter einen Versicherungsnachweis vor.
  1. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG; AUSSETZUNG.
    1. Laufzeit von Bestellungen. In jeder Bestellung wird die geltende Laufzeit festgelegt, während der dem Kunden die Services erbracht werden. Sofern nichts Anderweitiges in einer Bestellung angegeben ist, werden die Abonnementservices nach Ablauf der Erstlaufzeit oder einer Laufzeitverlängerung automatisch um eine (1) zusätzliche Ein-Jahres-Periode (jeweils eine „Laufzeitverlängerung“) erneuert. Jede Partei hat der anderen unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen schriftlich mitzuteilen, wenn die Abonnementservices am Ende der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit ablaufen sollen.
    2. Kündigung. Jede der Parteien kann eine Bestellung unverzüglich schriftlich kündigen, wenn die andere Partei (a) wesentlich gegen Pflichten in dieser Vereinbarung oder einer Bestellung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Benachrichtigung beseitigt; oder (b) Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger ist. Jede Mitteilung über einen wesentlichen Verstoß durch die kündigende Partei hat ausdrücklich ausführlich genug alle Gründe für den behaupteten Verstoß zu umfassen, damit die andere Partei die Gelegenheit erhält, den vermeintlichen Verstoß zu beseitigen.
    3. Auswirkungen der Kündigung. Nach Kündigung oder Ablauf der betreffenden Bestellung hat der Kunde die Nutzung der Abonnementservices einzustellen. Die Kündigung einer Bestellung entbindet den Kunden nicht von Verbindlichkeiten, die vor dem Kündigungsdatum aufgelaufen sind. Wenn darüber hinaus eine Bestellung aus einem anderen als in Abschnitt 12.2 aufgeführten Grund vom Kunden gekündigt wird, bleibt der Kunde weiterhin für alle Gebühren in der Bestellung verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Beträge in Rechnung gestellt wurden oder zum Zeitpunkt einer solchen Kündigung fällig sind. Infolge der Kündigung einer Bestellung durch den Kunden aufgrund eines Verstoßes des Anbieters erstattet der Anbieter dem Kunden allerdings den nicht in Anspruch genommenen Teil der vorab gezahlten Gebühren, die den Rest der Laufzeit der entsprechenden Bestellung abdecken. Die Kündigung einer Bestellung hat keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen jeder anderen Bestellung. Alle anderen Bestellungen bleiben in vollem Umfang bestehen, sofern sie nicht und bis sie gemäß ihren Bestimmungen gekündigt werden.
    4. Speicherung und Löschung von Daten. Dreißig (30) Tage nach Ablauf oder Kündigung einer Bestellung („Aufbewahrungszeitraum“) ist der Kunde berechtigt, den Anbieter in eigenem Ermessen schriftlich aufzufordern: (a) eine vollständige Kopie aller allgemeinen personenbezogenen Daten zurückzugeben (die anhand von durch die Abonnementservices bereitgestellten Standardexportfunktionen in ein CSV-Format exportiert werden); oder (b) alle Kopien der allgemeinen personenbezogenen Daten zu löschen oder für die Löschung dieser Kopien zu sorgen. Dem Anbieter stehen 45 Tage für die Erfüllung dieser schriftlichen Anforderung zur Verfügung. Unverzüglich nach dem Aufbewahrungszeitraum und in jedem Fall innerhalb von 60 Tagen des Ablaufs des Aufbewahrungszeitraums hat der Anbieter alle Kopien aller allgemeinen personenbezogenen Daten, die nicht bereits auf schriftliche Anforderung des Kunden gelöscht wurden, zu löschen oder für die Löschung dieser Kopien zu sorgen. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesem Abschnitt ist der Anbieter berechtigt, allgemeine personenbezogene Daten im rechtlich erforderlichen Umfang aufbewahren, und zwar nur in dem Umfang und für einen Zeitraum, der rechtlich erforderlich ist, und immer unter der Voraussetzung, dass der Anbieter die Vertraulichkeit all dieser allgemeinen personenbezogenen Daten gewährleistet und sicherstellt, dass diese allgemeinen personenbezogenen Daten nur wie für den in dem Gesetz mit der Aufbewahrungspflicht festgelegten nötigen Zweck und für keinen anderen Zweck verarbeitet werden.
    5. Aussetzungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die Abonnementservices ohne jegliche Haftung auszusetzen, wenn: (a) der Kunde im Hinblick auf unbestrittene Zahlungsverzugsverpflichtungen länger als dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung über einen solchen Zahlungsverzug in Verzug ist; (b) der Anbieter den begründeten Verdacht hat, dass die Aussetzung des Abonnementservices erforderlich ist, um Gesetze zu erfüllen oder Anträgen von staatlichen Stellen nachzukommen; (c) der Anbieter zu der begründeten Annahme gelangt, dass die Nutzung des Abonnementservices durch den Kunden ein Sicherheitsrisiko und eine Sicherheitslücke für den Anbieter, den Kunden oder den Abonnementservice darstellt; oder (d) der Anbieter zu der begründeten Annahme gelangt, dass die Sicherheit oder korrekte Funktionsweise der Abonnementservices aufgrund von Hacking-Angriffen, Denial-of-Service-Angriffen oder eines Sicherheitsvorfalls im Zusammenhang mit den Services des Anbieters beeinträchtigt ist. Der Anbieter bemüht sich, jede Aussetzung schriftlich im Voraus anzukündigen und stellt den Zugriff auf den Abonnementservice wieder her, sobald die zugrunde liegende Ursache behoben ist.
    6. Geltung über das Vertragsende hinaus. Wenn diese Vereinbarung aus beliebigem Grund gekündigt wird, gelten die Rechtsmittel bei Verstoß, aufgelaufene Zahlungsansprüche und die Abschnitte 1 (Begriffsbestimmungen), 4.1 (Zahlungsbedingungen), 5.3 (Feedback), 6 (Vertraulichkeit und Datenschutz), 8 (Freistellung), 9 (Beschränkte Haftung), 11.3 (Auswirkungen der Kündigung), 12 (Allgemeine Bestimmungen) über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus.
  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    1. Verzichtserklärung und salvatorische Klausel. Das Versäumnis oder die Verspätung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung begründet keinen Verzicht auf dieses Recht. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform und sind von der Partei, die einen solchen Verzicht erklärt, zu unterzeichnen. Der Verzicht einer Partei auf ihre Rechte oder Rechtsmittel in einem bestimmten Fall gilt nicht als Verzicht auf die Durchsetzung dieser Rechte oder Rechtsmittel in einem späteren Fall oder bei einem späteren Verstoß durch die andere Partei. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung neu formuliert, sodass sie im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen durchsetzbar und in Einklang mit der ursprünglichen Absicht und den wirtschaftlichen Bedingungen der ungültigen Bestimmung ist. Der Rest dieser Vereinbarung bleibt weiterhin gültig und durchsetzbar gemäß ihren Bestimmungen.
    2. Subunternehmer. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Subunternehmer (die eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Anbieter abgeschlossen haben) einzusetzen, unter anderem Offshore-Subunternehmer, die den Anbieter bei der Bereitstellung von Services unterstützen, unter anderem bei Datenmigrations-, Konfigurations- und Implementierungsprozessen. Der Anbieter ist und bleibt vollständig für die Handlungen und Unterlassungen von Subunternehmern verantwortlich, im selben Umfang wie für seine eigenen Mitarbeiter.
    3. Keine Abwerbung. Während der Abonnementlaufzeit und zwölf (12) Monate danach darf keine der Parteien, weder direkt noch indirekt, Mitarbeiter oder Berater der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen, die mit der Bereitstellung, dem Empfang, der Überprüfung oder der Verwaltung der Services betraut sind, dazu bewegen oder versuchen, sie dazu zu bewegen, das Arbeitsverhältnis mit der anderen Partei zu kündigen. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt hindert die Parteien daran, allgemeine Stellenausschreibungen zu veröffentlichen oder anderweitig zu erstellen, die nicht spezifisch an Mitarbeiter der anderen Partei gerichtet sind oder im Zusammenhang mit der Anstellung von Mitarbeitern der anderen Partei infolge einer solchen allgemeinen Ausschreibung stehen.
    4. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für nicht erfüllte Pflichten aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, unter anderem höhere Gewalt; Verfügungen von hoher Hand; Naturkatastrophen; Brände; Unruhen; Terroranschläge; Pandemien; Arbeitsstörungen (abgesehen von Störungen, an denen die Mitarbeiter dieser Partei beteiligt sind); Ausfälle von Internetanbietern oder Telekommunikationsdienstleistern; oder Cyberangriffe. Ein Ereignis höherer Gewalt umfasst nicht das finanzielle Unvermögen einer Partei, ihren Pflichten nachzukommen. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, setzt die betroffene Partei die andere Partei umgehend schriftlich darüber in Kenntnis und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren.
    5. Abtretung. Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Rechte weder im Ganzen noch in Teilen und unter Einschluss von Übertragungen von Rechts wegen zu übertragen oder abzutreten oder ihre Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung zu übertragen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei einzuholen. Allerdings sind beide Parteien berechtigt, ihre Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung ohne die Zustimmung der anderen Partei in vollem Umfang an ein verbundenes Unternehmen oder in Verbindung mit einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung, dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögensgegenstände oder einer ähnlichen Transaktion zu übertragen oder abzutreten. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, dass beide Parteien zustimmen müssen, damit eine solche Abtretung oder Übertragung genehmigt wird, vereinbaren die Parteien, diese Zustimmung zu geben (einschließlich, bei Bedarf, durch den Abschluss einer Abtretungs- oder Übertragungsvereinbarung). Jeder Versuch einer Abtretung oder Übertragung unter Verletzung dieses Abschnitts ist null und nichtig. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und deren jeweilige zulässige Nachfolger und Bevollmächtigte verbindlich und tritt zu deren Nutzen in Kraft.
    6. Beziehung zwischen den Parteien. Die Beziehung zwischen den Parteien entspricht der Beziehung unabhängiger Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet weder eine Partnerschaft noch eine Franchise-Geschäftsbeziehung, ein Gemeinschaftsunternehmen, stellvertretende oder treuhänderische Tätigkeiten oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien. Keine Partei hat die Berechtigung, im Namen der anderen Partei Verträge abzuschließen oder sie in jeglicher Art und Weise zu binden.
    7. Veröffentlichung. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Kunden des Anbieters auf der Website des Anbieters sowie in schriftlichen und/oder elektronischen Marketingmaterialien im Zusammenhang mit den Produkten und/oder Services des Anbieters kenntlich zu machen.
    8. Drittbegünstigte. Diese Vereinbarung wird ausschließlich zugunsten der Parteien und ihrer jeweiligen Nachfolger und zulässigen Bevollmächtigten geschlossen. Keine ausdrückliche oder stillschweigende Bestimmung in dieser Vereinbarung ist für andere Parteien vorgesehen oder überträgt ein gesetzliches oder gleichwertiges Recht, einen Vorteil oder einen Rechtsbehelf jeglicher Art im Rahmen oder aufgrund dieser Vereinbarung auf diese anderen Parteien.
    9. Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei hält bei der Ausübung ihrer Pflichten im Rahmen einer Bestellung oder gemäß dieser Vereinbarung alle Gesetze ein, unter anderem Datenschutzgesetze, Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Gesetze gegen moderne Sklaverei. Jede Partei unterhält eigene Richtlinien und Verfahren, die die Einhaltung von Gesetzen sicherstellen sollen.
    10. Geltendes Recht. Alle Belange, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung oder dieser Vereinbarung ergeben, und alle Streitigkeiten oder Forderungen, die sich aus oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Gestaltung (einschließlich nicht vertragsbedingter Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen den nationalen Gesetzen des Anbieters. Für Kunden, die einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen, dessen Sitz sich in den USA befindet, gelten die Gesetze von New York. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass der ausschließliche Gerichtsstand zur Klärung von Streitigkeiten oder Forderungen, die aus oder in Verbindung mit allen Belangen entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung oder dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Gestaltung (einschließlich nicht vertragsbedingter Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, bei den nationalen Gerichten des Anbieters liegt. Für Kunden, die einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen, dessen Sitz sich in den USA befindet, sind die Gerichte des Bundesstaates New York ausschließlich zuständig.
    11. Streitbeilegung. Entsteht zwischen den Parteien eine Streitigkeit im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder einer Bestellung, halten die Parteien unverzüglich eine Besprechung ab, an der Personen mit Entscheidungskompetenz im Hinblick auf die Streitigkeit teilnehmen. Es soll nach Treu und Glauben versucht werden, eine Lösung für die Streitigkeit auszuhandeln; allerdings unter der Voraussetzung, dass eine solche Zusammenkunft nicht als Aufhebung oder Reduzierung der Pflichten und Verbindlichkeiten der Parteien gilt oder als ein Verzicht einer der Parteien in dieser Vereinbarung auf Rechtsmittel ausgelegt wird, auf die diese Partei andernfalls Anspruch hätte. Wenn die Streitigkeit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beginn der Verhandlungen beigelegt wird oder Verhandlungen nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen, nachdem eine Partei die andere Partei über die Streitigkeit in Kenntnis setzt, eingeleitet werden, kann eine solche Streitigkeit im Rahmen eines formellen Verfahrens gelöst werden. Das vorstehend genannte Vorgehen gilt nicht, wenn der Ablauf der Frist für die Erhebung von Klagen bevorsteht, und verhindert nicht, dass eine Partei Unterlassungs- oder andere Billigkeitsmaßnahmen ergreifen kann, auf die sie möglicherweise Anspruch hat.
    12. Mitteilungen. Erforderliche oder zulässige Mitteilungen gelten als wirksam, wenn sie schriftlich und ausreichend frankiert per Einschreiben/Kurier oder Kurierdienst mit Rückschein an die entsprechende Partei an der Adresse auf der Bestellung gesendet werden. Jede Partei ist berechtigt, ihre Adresse für den Empfang von Mitteilungen zu ändern, und hat dies der anderen Partei gemäß diesem Abschnitt 12.12 schriftlich mitzuteilen. Mitteilungen gelten zwei (2) Werktage nach dem Datum des Versands oder einen Werktag nach der Zustellung durch einen Kurierdienst als zugestellt.
    13. Endanwender in der US-Regierung. Gemäß der Definition in Abschnitt 2.101 der Federal Acquisition Regulation („FAR“) sowie Abschnitt 252.227-7014(a)(1) und 252.227-7014(a)(5) der Defense Federal Acquisition Regulations Supplement („DFARS“) oder anderen Definitionen gelten die gesamte Software und die Begleitdokumente, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, als „Handelsartikel“, „kommerzielle Computersoftware“ und/oder „Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware“. In Übereinstimmung mit Abschnitt 227.7202 der DFARS und Abschnitt 12.212 der FAR unterliegt jede Nutzung, Abänderung, Reproduktion, Freigabe, Leistung, Anzeige, Offenlegung oder Distribution durch oder für die US-amerikanische Regierung ausschließlich dieser Vereinbarung, und zwar gemäß 48 C.F.R. 12.212 (Computer Software) und 12.211 (Technical Data) der FAR und ihren Nachfolgeverordnungen oder – bei Erwerb durch eine Behörde im Verteidigungsministerium – gemäß 48 C.F.R. 227.7202-3 der DFARS und ihren Nachfolgeverordnungen. Der Kunde stellt sicher, dass jede Kopie unter Verwendung durch oder im Eigentum von oder für die Regierung entsprechend gekennzeichnet ist, um Vorstehendes widerzuspiegeln.
    14. Einhaltung von Exportbestimmungen. Jede Partei sichert zu, dass sie weder auf einer Liste der US-amerikanischen oder britischen Regierung über Personen oder Unternehmen aufgeführt wird, mit denen Personen in den USA oder im Vereinigten Königreich oder Mitglieder der Vereinten Nationen keine Geschäfte tätigen dürfen, noch dass sie im Eigentum oder unter der Kontrolle solcher Personen oder Unternehmen steht oder in ihrem Namen handelt. Der Kunde gestattet es berechtigten Benutzern nicht, auf eine Art und Weise auf die Services zuzugreifen oder sie auf eine Art und Weise zu nutzen, durch die eine der Parteien ein US-amerikanisches, britisches oder internationales Embargo, Exportkontrollrecht oder eine Ausfuhrsperre verletzt.
    15. Gesamte Vereinbarung und Ergänzungen. Diese Vereinbarung, einschließlich der Bestellung(en) und Leistungsbeschreibung(en), stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und tritt an die Stelle aller vorherigen und derzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Angebote, Verhandlungen, Gespräche und Diskussionen sowie Übereinkünfte, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. Jegliche Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen in Konflikt stehenden Bestimmungen in den vom Kunden bereitgestellten Bestell- oder Kaufunterlagen, z. B. Bestellbestätigungen, Bestätigungsformularen oder anderen ähnlichen Dokumenten. Alle vorgedruckten Bedingungen auf oder im Anhang von Bestellbestätigungen oder Rechnungen des Kunden haben keinerlei Wirkung. Im Fall von Widersprüchen oder Unvereinbarkeiten zwischen den folgenden Dokumenten gilt die folgende Prioritätsreihenfolge: (a) diese Vereinbarung, (b) die betreffende Bestellung und (c) die Dokumentation. Die Titel und Überschriften dienen lediglich als Referenz und haben keinerlei Auswirkungen auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung.
ANBIETER
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Titel:
Datum:
KUNDE
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